Vertriebsvereinbarung
Stand: 27. September 2026. English version: Distribution Agreement
1. Geltungsbereich
1.1 Diese Vertriebsvereinbarung regelt, wie die Lay Distribution UG (haftungsbeschränkt) („Lay“, „wir“, „uns“) Ihre Releases an Musikdienste und Streamingplattformen liefert und die Einnahmen abrechnet. Sie ergänzt unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) und ist Teil davon. Dort definierte Begriffe haben hier dieselbe Bedeutung.
1.2 Diese Dokumente liegen auf Deutsch und Englisch vor. Weichen die Fassungen voneinander ab, ist die deutsche Fassung maßgeblich.
2. Begriffe
- Aufnahmen: Tonaufnahmen und Musikvideos, die Sie für den Vertrieb hochladen, zusammen mit dem mitgelieferten Artwork, Songtexten, Metadaten und sonstigem Material.
- Release: eine Single, eine EP oder ein Album aus einer oder mehreren Aufnahmen.
- Musikdienste: die Musik-Shops, Streamingdienste und sonstigen digitalen Dienste, an die wir über unsere Plattform liefern.
- Nettoeinnahmen: die Beträge, die wir von den Musikdiensten für die Nutzung Ihrer Releases tatsächlich erhalten, nach Abzug der von den Musikdiensten oder an der Quelle einbehaltenen Steuern und Abgaben sowie der Beträge, die die Musikdienste abziehen, korrigieren oder zurückfordern.
- Lay Credit Account: Ihr Konto auf der Plattform in US-Dollar, dem wir Ihren Anteil an den Nettoeinnahmen gutschreiben.
3. Rechteeinräumung
3.1 Für jedes Release, das Sie hochladen, räumen Sie uns für die von Ihnen gewählten Gebiete und Musikdienste und für die Dauer des Vertriebs über uns das Recht ein:
- die Aufnahmen zu vervielfältigen, in die von den Musikdiensten benötigten Formate umzuwandeln und über die Musikdienste als Downloads, Streams und in anderen digitalen Nutzungsformen öffentlich zugänglich zu machen;
- Ausschnitte der Aufnahmen sowie die von Ihnen gelieferten Namen, Bildnisse, Artwork und biografischen Angaben zu nutzen, um das Release in den Musikdiensten zu kennzeichnen und darzustellen;
- von Ihnen gelieferte Songtexte anzuzeigen;
- diese Rechte den Musikdiensten und unserem Plattformdienstleister einzuräumen, soweit dies für den Vertrieb nötig ist;
- die Einnahmen einzuziehen, die die Musikdienste für das Release zahlen.
3.2 Diese Rechte sind nur in Bezug auf die für ein Release gewählten Musikdienste ausschließlich: Solange wir ein Release an einen Musikdienst vertreiben, dürfen Sie dieselben Aufnahmen nicht über einen anderen Vertrieb an diesen Musikdienst liefern. Im Übrigen können Sie Ihre Aufnahmen frei verwerten.
3.3 Das Eigentum an Ihren Aufnahmen bleibt bei Ihnen.
4. Auslieferung
4.1 Sie laden Ihre Releases nach den Vorgaben der Plattform hoch und wählen die Musikdienste und Gebiete aus dem verfügbaren Angebot.
4.2 Wir liefern ein Release nach den in Ziffer 2.4 der AGB beschriebenen Prüfungen aus. Wir können Korrekturen verlangen oder eine Auslieferung ablehnen. Wie lange die Auslieferung dauert, hängt von diesen Prüfungen und von den Musikdiensten ab.
4.3 Auf Wunsch vergeben wir ISRC- und UPC-Codes. Von uns vergebene Codes dürfen nur für Releases genutzt werden, die über uns vertrieben werden. Haben Ihre Aufnahmen bereits Codes, müssen Sie diese beim Upload angeben.
4.4 Musikdienste können Aufnahmen zu Werbezwecken ohne Vergütung anbieten, etwa als Hörproben. Aus solchen Nutzungen entstehen keine Einnahmen.
5. Einnahmenanteil
5.1 Wir schreiben Ihnen folgenden Anteil an den Nettoeinnahmen aus Ihren Releases gut:
- Kostenlos (Free): 60 Prozent. Wir behalten 40 Prozent.
- Pro: den in Ihrer Bestellung angegebenen Anteil.
- Partner: den individuell in Textform vereinbarten Anteil.
5.2 Nach Ziffer 5.4 der AGB weitergegebene Gebühren und Gebühren, die Sie uns nach Ihrem Tarif schulden, können mit Ihrem Anteil verrechnet werden.
6. Abrechnung und Auszahlung
6.1 Wir schreiben Ihren Anteil Ihrem Lay Credit Account in US-Dollar gut, sobald wir das Geld und die zugehörigen Abrechnungen von den Musikdiensten erhalten haben. Ihre Abrechnungen sehen Sie auf der Plattform.
6.2 Eine Auszahlung können Sie anfordern, sobald Ihr verfügbares Guthaben mindestens 20,00 US-Dollar beträgt. Auszahlungen werden monatlich über PayPal oder über eine andere von uns angebotene Zahlungsart ausgeführt. Die Gebühren von PayPal oder Ihrer Bank tragen Sie.
6.3 Für Währungsumrechnung, Steuern und Korrekturen gilt Ziffer 8 der AGB.
6.4 Fordert ein Musikdienst Einnahmen wegen Betrugs, künstlichen Streamings oder einer Rechtsverletzung zurück oder zahlt er sie deshalb nicht, steht Ihnen der entsprechende Anteil nicht zu.
6.5 Bestehen konkrete Anhaltspunkte für Betrug, künstliches Streaming oder eine Rechtsverletzung bei bestimmten Releases, können wir die darauf entfallenden Einnahmen zurückhalten, bis der Fall geklärt ist, höchstens so lange, wie die Musikdienste oder unsere Dienstleister sie zurückhalten oder noch Ansprüche gegen uns geltend gemacht werden können. Einnahmen, die sich als rechtmäßig erweisen, zahlen wir Ihnen aus. Rechtmäßige Einnahmen verfallen nie.
7. Entfernung und Änderungen
7.1 Sie können jederzeit verlangen, dass ein Release bei allen oder einzelnen Musikdiensten entfernt wird, auf der Plattform oder per E-Mail an support@laydistribution.com. Wir weisen die Musikdienste dann an, es zu entfernen. Wie schnell das geschieht, hängt von den Musikdiensten ab.
7.2 Änderungen an einem bereits ausgelieferten Release, etwa neue Metadaten, können eine erneute Auslieferung erfordern und durch die Regeln der Musikdienste eingeschränkt sein.
7.3 Wir können ein Release entfernen lassen, wenn wir dazu verpflichtet sind oder die AGB dies erlauben, insbesondere nach Ziffer 5.5 der AGB.
8. Ende des Vertriebs
8.1 Die für ein Release eingeräumten Rechte enden, wenn das Release bei den Musikdiensten entfernt ist. Lizenzen, die Musikdienste bereits Endnutzern eingeräumt haben, etwa für gekaufte Downloads, bleiben wirksam.
8.2 Einnahmen, die die Musikdienste nach der Entfernung für die Zeit davor zahlen, rechnen wir ab und zahlen sie aus.
9. Keine Erfolgsgarantie
Wir liefern Ihre Releases sorgfältig aus und ziehen die Einnahmen ein, die die Musikdienste zahlen. Wir können nicht garantieren, dass ein Musikdienst ein Release annimmt oder dauerhaft anbietet, wie er es darstellt oder bewirbt oder wie viele Streams oder Verkäufe es erzielt. Es gelten die Haftungsbeschränkungen in Ziffer 10 der AGB.